AUW - Revision des Wassergesetzbuches


Sehr geehrte Damen und Herren,

Die Abteilung Umwelt und Wasser der OGD3 bemüht sich um eine ständige Verbesserung ihrer Aufgaben öffentlichen Dienstes. In diesem Rahmen möchte sie Überlegungen anstellen über die Zweckmäßigkeit einer Klärung / Ergänzung / Vereinfachung einiger Bestimmungen des Buches II des Umweltgesetzbuches, welches das Wassergesetzbuch bildet.

Aus unserer wie auch Ihrer täglichen Praxis ergibt sich nämlich, dass einige Bestimmungen des Wassergesetzbuches als überholt, mangelhaft, unterschiedlich interpretierbar oder fehlend erscheinen können.

Zusätzliche Informationen : Abteilung Umwelt und Wasser
Telefon : 081/336337
Hilfe : erklärendes Dokument (FR)

In diesem Rahmen leitet die Abteilung Umwelt und Wasser der OGD 3 zusammen mit allen an der Problematik "Wasser" beteiligten Personen bzw. Instanzen eine Optimierung der betreffenden Regelung ein. Es handelt sich nicht darum, sie komplett zu überholen, sondern nützliche Anpassungen vorzunehmen, damit wir unseren Mitbürgern und den Fachleuten bessere Dienste anbieten können.

Die vorliegende Umfrage zielt darauf ab, Ihre Bemerkungen über potentielle Mängel und Verbesserungsvorschläge zu sammeln.

Dieses Formular dient zur Feststellung der Schwierigkeiten, auf welche Sie stoßen, und zur Identifizierung von Verbesserungsmöglichkeiten. Je genauer die Antworten sind, desto einfacher wird deren Verarbeitung sein.