Sehr geehrte Damen und Herren,
Die Abteilung Umwelt und Wasser der OGD3 bemüht sich um eine ständige Verbesserung ihrer Aufgaben öffentlichen Dienstes. In diesem Rahmen möchte sie Überlegungen anstellen über die Zweckmäßigkeit einer Klärung / Ergänzung / Vereinfachung einiger Bestimmungen des Buches II des Umweltgesetzbuches, welches das Wassergesetzbuch bildet.
Aus unserer wie auch Ihrer täglichen Praxis ergibt sich nämlich, dass einige Bestimmungen des Wassergesetzbuches als überholt, mangelhaft, unterschiedlich interpretierbar oder fehlend erscheinen können.